Informationen von A bis Z

Anreise

Wir bitten Sie nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen oder einen privaten Transport zu nutzen. Reisen Sie möglichst nicht mit eigenem Fahrzeug an, da Sie ggf. nach einer Therapieumstellung kein Fahrzeug führen sollten. Es gibt keine gebührenfreien Parkplätze in Klinik-Nähe. Zur Planung der Anfahrt haben wir hier eine Anfahrtsskizze für Sie bereitgestellt.

Aufnahme im Krankenhaus

Wir bitten Sie, bis spätestens 10:00 Uhr in der Klinik zu sein. Sollte eine Anreise bis dahin nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit unserer Anmeldung in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht zu einer Kurmaßnahme, sondern zu einer stationären Fachkrankenhausbehandlung aufgenommen werden. Die durchschnittliche Behandlungszeit wird mit 11 Tagen geplant (ausgenommen Patienten mit Fußwunden, die durchschnittlich 2 - 3 Wochen behandelt werden). Die genaue Dauer des Aufenthaltes richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und ist unabhängig von der vorläufigen Kostenzusage Ihrer Krankenkasse.

Begleitperson

Über die Mitaufnahme einer (medizinisch notwendigen) Begleitperson entscheidet der aufnehmende Arzt.

Beihilfeberechtigte (Beihilfe und private Krankenversicherung)

Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, müssen wir am Aufnahmetag für jeweils zehn Tage Vorauszahlungen verlangen, sofern uns keine Kostenzusage vorliegt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem DRG-Entgelttarif (sh. Downloads - Allgemeines).

Besuchszeiten

Bitte berücksichtigen Sie, dass Besuche außerhalb der Schulungs- bzw. Visitenzeiten stattfinden.

Bild- und Tonaufzeichnungen, digitale Sprachassistenten

Das Herstellen von Bild- und Tonaufzeichnungen für rein private Zwecke ist erlaubt, sofern betroffene Mit-Patienten und Mitarbeiter diesem zustimmen. Das Hochladen der für rein private Zwecke erstellten Bild-/Ton-Aufzeichnungen auf für Dritte zugängliche Internet-Seiten/Online-Speicher (z. B. Social-Media wie Facebook, Youtube, auch nur für "Freunde", geschlossene Benutzergruppen, ...) ist ausdrücklich verboten. Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen etc., die online gestellt werden sollen oder zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen vorab der schriftlichen Genehmigung der Krankenhaus-Geschäftsführung, jedes betroffenen Patienten und Klinikmitarbeiters.

Die Verwendung digitaler Sprachassistenten (w. z. B. Google Home/Assistant/Now, Siri, Alexa, Contana, Bixby ...) ist verboten. Sprachassistenten sind im Diabetes-Zentrum grundsätzlich auszuschalten, da nicht kontrollierbar derartige Audioaufnahmen/Sequenzen im Krankenhaus besonders schützenswerte Daten erfassen und unerlaubt übermitteln könnten. Das Recht jeder Person am eigenen Bild, die Nicht-Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bild-/Tonaufnahmen und alle weiteren für Menschen in einem Krankenhaus geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben sind einzuhalten. Ansonsten gelten alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere §§ 201a, 201 StGB sowie § 22 ff KunstUrhG.

Blind / Blindenführhund / Assistenzhund

Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandschutz/Brandmeldeanlage/Feuer/Fluchtwege

Feuerlöscher sind im gesamten Klinikgebäude vorhanden. Bei Feuer beachten Sie bitte die Anweisungen des Personals. Bitte benutzen Sie bei einer Evakuierung die im Zimmer ausgeschilderten Fluchtwege und finden sich an dem für Sie bestimmten Sammelplatz ein.

Bücherei

In unserer Patientenbibliothek (Raum 6) können Sie kostenlos Bücher ausleihen.

ClinicCard und Card für Privatversicherte

Beide Karten werden bei Vorlage akzeptiert. Es wird keine Vorauszahlung fällig.

EC-Karte

An der Anmeldung können Sie mit Ihrer EC-Karte (mit der PIN-Nr.) gebührenfrei bezahlen oder Geld abheben (bei Abhebung Gebühr von 1,00 Euro).

Einweisungsformular

Bitte bringen Sie am Aufnahmetag das aktuelle Einweisungsformular (rosa Formblatt: ärztliche Verordnung der Krankenhausbehandlung) Ihres Hausarztes/Diabetologen/Facharztes mit. AOK-DMP-Patienten aus Rheinland-Pfalz/Saarland benötigen zwingend eine Krankenhauseinweisung von Ihrem Diabetologen.

Elektronische Geräte

Der Anschluss privater elektrischer Geräte (z. B. Kaffeemaschine, Heizgerät, Wasserkocher, Klimagerät, Computer etc.) ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Ausnahmen bilden elektrische Geräte in einwandfreiem technischen Zustand,

  • die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparat, Fön),
  • mobile Kommunikationsgeräte (z. B. Smartphone/Tablets),
  • und Laptop sowie mobile Radio-/Kassetten-/CD-/DVD-Geräte.

Sollte eines dieser Geräte Störungen auslösen, so muss es unverzüglich abgeschaltet werden und darf nur nach Prüfung/Freigabe durch den Beauftragten für Arbeitssicherheit wieder eingesetzt werden. Die Klinik übernimmt keine Haftung für mitgebrachte elektrische Geräte.

Entlassmanagement

Ihre Ansprechpartner:

  • Ärztlicher Dienst: Prof. Dr. Thomas Haak
  • Pflege: Laila Gerntrup (Gesundheits- und Krankenpflegerin, Fachwirtin im Sozialwesen)
  • Soziale Arbeit: Mona Hagelstein (Gesundheitspädagogin B. Sc.) Telefon: 07931 594-417

Telefon: 07931 594-554
Unter dieser Rufnummer erreichen Sie Montag bis Freitag (09:00 bis 19:00 Uhr), Samstag (10:00 bis 14:00 Uhr) und Sonntag (10:00 bis 14:00 Uhr) einen für das Entlassmanagement zuständigen Ansprechpartner für Rückfragen.

Entlassung aus dem Krankenhaus

Der Entlass-Termin wird aufgrund medizinischer Notwendigkeit festgelegt, unabhängig von den vorläufigen Kostenzusagen der Krankenkassen bzw. Versicherungen.

Essen

Ihre Mahlzeiten nehmen Sie normalerweise im Patientenrestaurant ein. Sie haben die Wahl zwischen zwei Menüs (davon ein vegetarisches Essen). Sollten Sie spezielle Unverträglichkeiten haben, würden wir uns über eine Meldung bereits vor der Aufnahme freuen, damit wir ggf. auf andere Lebensmittel umstellen können.

  • Frühstückszeit: 7:15 – 8:00 Uhr und 8:00 - 8:45 Uhr
  • Mittagessen: 11:30 – 12:15 Uhr und 12:15 - 13:00 Uhr
  • Abendessen: 17:30 – 18:15 Uhr und 18:15 - 19:00 Uhr

Fahrräder

Die Klinik stellt Ihnen Fahrräder und Fahrradhelme gegen Kaution zur Verfügung, sofern Sie damit am Sport-/Bewegungsprogramm teilnehmen.

Fernsehen

Die Patientenzimmer sind überwiegend mit Fernsehern ausgestattet (insgesamt 72 Fernsehgeräte). Die Nutzung ist kostenfrei. Kopfhörer können für 2,50 € erworben werden. Private Fernseher können nicht angeschlossen werden.

Formalitäten bei der Aufnahme

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ihrer Behandlung einige Formalitäten erledigt werden müssen. Dies betrifft z. B. den Abschluss eines „Behandlungsvertrages“ auf Basis unserer allgemeinen Vertragsbedingungen. Bei der Aufnahme werden Ihre persönlichen und medizinischen Daten erfasst und gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, siehe Hinweis auf die Datenverarbeitung und Datenschutz.

Getränke

Kaffee und Tee: Im Pflegestützpunkt stehen kostenfrei Tee und Heißwasser für Sie bereit. Kaffee und andere Getränke erhalten Sie im Café DiaZ und am Getränkeautomaten. Für Privatpatienten steht ein Extra-Angebot auf Station zur Verfügung. Kaffee bzw. Tee kochen im Patientenzimmer ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Sonstige Getränke: Im Café DiaZ erhalten Sie eine Wasserflasche und können diese an unserer Trinkwasseranlage kostenfrei füllen. Alternativ erhalten Sie alkoholfreie Getränke im Untergeschoss Schulungszentrum oder im Café DiaZ am Automaten. Bitte geben Sie Leergut am Automaten im Untergeschoss Schulungszentrum zurück.

Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist verboten.

Handtücher

Bitte bringen Sie Ihre eigenen Handtücher (inkl. Produkte zur Körperpflege) mit.

Wenn Sie die Wahlleistung W-EZ oder W-DZ (nur bei W-CA Chefarztbehandlung auf der Privatstation) in Anspruch nehmen, werden die Handtücher gestellt (Wechsel: grundsätzlich 3 x wöchentlich).

Hausordnung

Die Hausordnung soll den reibungslosen Ablauf Ihrer stationären Behandlung sowie die Sicherheit und Ordnung in der Klinik gewährleisten. Mit Ihrer Aufnahme in die Klinik verpflichten Sie sich, die Hausordnung als Teil der allgemeinen Vertragsbedingungen anzuerkennen und zu befolgen.

Kleidung

Solange Sie nicht bettlägerig/pflegebedürftig sind, können Sie jederzeit Alltagskleidung tragen. Für die Teilnahme am Sportprogramm benötigen Sie Sportkleidung (Halle, Außensport. Badekleidung).

Klinikrundgang

Am Ankunftstag findet um 14:00 Uhr ein Klinikrundgang statt.

Kommunikationsgeräte

Mobile Geräte wie Smartphones und Tablets verbinden sich entweder über Mobilfunk oder WLAN mit dem Telefonnetz oder Internet. Mobilfunk kann technische Geräte stören. Deshalb darf der Mobilfunk-Modus (= Telefonie/SMS/mobile Datenverbindung ins Internet) nur innerhalb des Patientenzimmers und im Kinder/Jugendraum der Station A3 genutzt werden. Ansonsten besteht überall in der Klinik Mobilfunk-Verbot, insbesondere in allen Schulungsräumen und im Patientenrestaurant. Auch wenn Sie das mobile Gerät über WLAN nutzen, gilt, dass Mit-Patienten keinesfalls während Schulungen und im Patientenrestaurant durch Klingeln, Telefonate etc. gestört werden dürfen. Mobilfunk ist vorübergehend auch auf den Patientenzimmern verboten, solange bei Ihnen oder einem Mit-Patienten mobile Diagnostik (wie 24-Stunden-EKG oder 24-Stunden-Blutdruck-Messung) durchgeführt wird.

Kostenzusage

Am Aufnahmetag benötigen wir eine Krankenhauseinweisung Ihres Hausarztes bzw. Diabetologen, die nicht älter als 14 Tage sein sollte. Die Klinik fordert von Ihrer Krankenkasse eine sogenannte Kostenübernahme-Erklärung an, die Sie von der Zahlung der Behandlungskosten befreit. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Krankenkasse oder andere versichernde Institutionen die Aufenthalts- und Behandlungskosten übernehmen, dann informieren Sie sich bitte vorab. Bei Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland muss die Krankenhauseinweisung vom Diabetologen erfolgen, eine Einweisung vom Hausarzt reicht hier nicht für die Kostenübernahme aus.

Wenn Sie privat versichert sind, kann die Klinik direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abrechnen, wenn Sie eine sogenannte Abtretungserklärung unterschreiben. Lediglich die Chefarztrechnung erhalten Sie persönlich und rechnen diese mit Ihrer Krankenversicherung ab. Wird eine Kostenzusage nicht erteilt, dann gelten Sie als „Selbstzahler“ – das heißt, es werden am Aufnahmetag für jeweils zehn Tage Vorauszahlungen für die Behandlungskosten fällig (Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem DRG-Entgelttarif). Die Kostenübernahme-Erklärung befreit Sie allerdings nicht von der gesetzlichen Zuzahlung der 10,00 € pro Krankenhausaufenthaltstag.

Krankenhauskosten

Die Behandlungsentgelte entnehmen Sie bitte unserem aktuellen DRG-Entgelttarif.

Kreditkarte

Die Zahlung mit einer Kreditkarte (VISA, Mastercard etc.) ist nicht möglich.

Nachtruhe

Nachtruhe herrscht im gesamten Krankenhaus zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr. Bitte verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Diabetes Zentrum Mergentheim aus Sicherheitsgründen von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr geschlossen bleibt. Der Zugang zum Gartenbereich ist ab 6:00 Uhr möglich. Zwei Aufenthaltsräume sind die gesamte Nacht geöffnet (Raum 6 und Vorraum Café DiaZ, bitte nachts hier auf angemessene Lautstärke achten). Bei technischen Störungen oder Feuer beachten Sie bitte die Anweisungen des Personals.

Post

Eingehende persönliche Briefpost erhalten Sie von Ihrem Pflegestützpunkt. Ausgehende Briefpost werfen Sie bitte in den an der Anmeldung eingerichteten Briefkasten ein. Nachgeschickte Tageszeitungen bzw. eingehende Päckchen erhalten Sie bei der Anmeldung.

Rauchen/Dampfen

Rauchen und Alkohol vertragen sich generell nicht mit dem Heilungsprozess und Ihren Medikamenten. Das Rauchen - auch das "Dampfen" elektronischer Zigaretten (Vaporizer) sowie sonstiger Rauchwaren - ist im Klinikgebäude untersagt. Nur im Raucher-Bereich (am Tauber-Ufer) ist Rauchen/Dampfen gestattet. Dies gilt auch für Jugendliche (diesen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten, unser Raucher-Bereich ist jedoch nicht öffentlich). Das Klinikgebäude ist mit hoch sensiblen Rauchmeldern ausgestattet, die über unsere Brandmeldeanlage direkt mit der Feuerwehr verbunden sind. Sollten Sie einen Feueralarm auslösen, behält sich die Geschäftsführung vor, Ihnen die entstandenen Kosten des Feuerwehreinsatzes in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr keine Möglichkeit besteht, zu rauchen. Bei Bedarf können Sie Informationen zum Zusammenhang zwischen „Diabetes und Rauchen“ sowie Rauchstopp-Strategien erhalten.

Rollstuhl

Mobilitätseingeschränkten Patienten (insbesondere mit diabetischem Fuß) steht für die gesamte Behandlungszeit ein Rollstuhl zur Verfügung. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, sich länger mit dem Rollstuhl auf der Zufahrtsrampe der Diabetes-Klinik aufzuhalten.

Schulungsveranstaltungen

Am Abend des Aufnahmetages erhalten Sie in der Regel den ersten Teil Ihres Schulungsprogrammes. Die Teilnahme an den Schulungsveranstaltungen ist sehr wichtig und ein Teil der Behandlung; daher dürfen Schulungstermine nur in Ausnahmefällen ausgelassen werden.

Seelsorge

Falls Sie ein Einzelgespräch mit einer Pfarrerin/einem Pfarrer wünschen, können Sie sich zur Terminvereinbarung an die Stationsleitung wenden. Außerdem ist die Wolfgangskapelle (an der Wolfgangsbrücke) für Sie tagsüber zugänglich.

Telefone

Es stehen Ihnen keine Patiententelefone zur Verfügung. Bringen Sie gern Ihr eigenes Mobiltelefon mit.

Tiere

Das Mitbringen von Tieren ins Krankenhaus ist aus hygienischen Gründen verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind über den Kostenträger anerkannte Blinden-Führhunde bzw. Assistenzhunde mit Nachweis dieser speziellen Ausbildung, tierärztlichem Zeugnis.

Verlassen des Klinikgebäudes

Das Klinikgebäude oder -gelände darf ohne ärztliche Anordnung nicht verlassen werden. Liegt die Erlaubnis des Arztes vor, so melden Sie sich vor Verlassen des Klinikgeländes jeweils bei Ihrem Pflegestützpunkt ab. Innerhalb der Klinik unterliegen Sie der Obhutspflicht der Diabetes-Klinik und sind somit versichert.

Vorauszahlung (gilt für Patienten bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen)

Bei fehlender Kostenzusage gelten Sie als „Selbstzahler“ – das heißt, es werden am Aufnahmetag für jeweils zehn Tage Vorauszahlungen fällig (Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem DRG-Entgelttarif). ClinicCard und Card für Privatversicherte werden akzeptiert. Bei Vorlage einer dieser Karten wird keine Vorauszahlung fällig.

Wahlleistungen

Wahlleistungen (besondere Unterbringung und/oder Chefarzt-Behandlung) müssen vor der Aufnahme im Voraus mit uns vereinbart werden, siehe Patienteninformation Wahlärztliche Leistungen und Wahlleistungsvereinbarung. Zusätzlich zu Ihrer Hausarzteinweisung benötigen Sie vor Aufnahme eine gesonderte Kostenzusage Ihrer privaten Krankenkasse. Bitte klären Sie ebenfalls vorab, ob wir mit Ihrer privaten Versicherung direkt abrechnen können (sogenannte Abtretungserklärung).

Wertgegenstände

Wertsachen können in den Krankenzimmern in einem kleinen Privatsafe (Schlüssel gegen Kaution) deponiert werden.

Waschmaschine/Reinigung privater Wäsche

Waschmaschine und Wäschetrockner stehen Ihnen gegen Gebühr (komplett 5,00 €) zur Verfügung.

WLAN

Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Smartphone/Laptop unser WLAN während Ihres Klinikaufenthaltes zu nutzen. Sie können zwischen zwei Varianten auswählen:

  • ein Tages (24-Stunden)-Ticket zum Preis von 3,00 €
  • ein Aufenthalts-Ticket (Flatrate) zum Preis von 15,00 €

Die Gültigkeit dieses Tickets erstreckt sich über Ihren gesamten Aufenthalt. Sollten Sie sich jedoch weniger als drei Tage in stationärer Behandlung in unserer Klinik befinden (z. B. bei Verlegung), bekommen Sie die 15,00 € erstattet.

Die Nutzung unserer E-Learning-Plattform ist kostenlos.

Zusatzversicherte

Bei fehlender Kostenzusage gelten Sie als „Selbstzahler“ – das heißt, es werden für jeweils zehn Tage Vorauszahlungen am Aufnahmetag fällig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem DRG-Entgelttarif.

Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte

Jeder (volljährige) gesetzlich Krankenversicherte ist nach § 39 Abs. 4 SGB V verpflichtet, pro Kalenderjahr für höchstens 28 Tage eine Zuzahlung von 10,00 € je Krankenhaustag zu entrichten. Dieser Betrag muss von der Diabetes-Klinik Bad Mergentheim nach § 43c SGB V im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bei den Patienten eingefordert werden.

Hierzu erhalten Sie von uns eine Rechnung, die wir Ihnen nach Ihrem Aufenthalt in unserem Hause per Post zukommen lassen.

Sollten Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sein oder bereits Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres geleistet haben, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit.

Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu Ihrer persönlichen Zuzahlungspflicht wenden Sie sich bitte direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse.