Zutritts- und Besuchsregelungen
Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucherinnen und Besucher,
aufgrund der Änderungen am Infektionsschutzgesetz und dem Wegfall der Corona-Verordnungen sind ab dem 07.04.2023 folgende Regelungen zur Test- und Maskenpflicht zu beachten:
TESTPFLICHT
Bei stationärer Aufnahme erfolgt ein Antigentest im Abstrichzentrum der Klinik. Eine PCR wird nur bei symptomatischen Personen durchgeführt.
MASKENPFLICHT
Es gibt keine generelle Maskenpflicht mehr. Wer möchte, darf weiterhin einen Mund-Nasenschutz oder eine FFP2-Maske tragen.
Bei leichten Erkältungssymptomen und negativem Corona-Test ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Beim Betreten und Verlassen des Hauses bitte die Hände desinfizieren!
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihr Klinikdirektorium